Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: wir-bewegen.sh

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte: 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei: 

Manche Bilder und Logos haben keinen erklärenden Text. Das CAPTCHA im Kontakt-Formular ist nicht nutzbar für blinde Menschen. Überschriften, Listen und Links sind nicht richtig ausgezeichnet. Der Bild-Wechsler (Slider) kann nicht gestoppt werden. Einige Felder und Schaltflächen sind nicht mit der Tastatur bedienbar. Der Tastatur-Fokus ist schlecht zu erkennen. Texte und Knöpfe haben zu wenig Farb-Kontrast. Der Link „Direkt zum Inhalt“ ist nicht sichtbar beim Navigieren. Alle Seiten heißen gleich, das ist schwer zur Orientierung. Im Formular werden Fehler nicht gut angezeigt, Pflicht-Felder sind nicht erklärt. Englische Wörter werden vom Vorlese-Programm schlecht verstanden. Texte in Leichter Sprache und Videos in Gebärden-Sprache fehlen.

Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 03.11.2022 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter 

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Kerstin Prüß
Plattform-Managerin
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Telefon: 0431 9905-3085
E-Mail: info[at]wir-bewegen.sh 

an.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel
Telefon: 0431 988 1620
E-Mail: bbit[at]landtag.ltsh.de

Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Diese Informationen sind Informationen, die gemäß § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstellt wurden.

Beschreibung der Dienstleistung

WIR BEWEGEN.SH bietet eine Plattform zum Sammeln von Spenden für gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein, kurz IB.SH, ist Plattform-Betreiberin im Auftrag des Landes.

WIR BEWEGEN.SH – Was ist das?

WIR BEWEGEN.SH ist eine Online-Spendenplattform für gemeinnützige Projekte in Schleswig-Holstein. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Projekte unterstützen; gemeinnützige Organisationen können ihre Vorhaben präsentieren und Spenden sammeln.

Die Plattform und weitere Informationen finden Sie unter: www.wir-bewegen.sh.

Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen

Wir möchten, dass alle Nutzerinnen und Nutzer einen einfachen, verständlichen und gleichberechtigten Zugang zur Spendenplattform haben.

Deswegen bemühen wir uns die Plattform gemäß den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen gemäß §§ 3 und 14 Absatz 1 BFSG in Verbindung mit §§ 12 ff. BFSGV.

Die Plattform ist für unsere Nutzerinnen und Nutzer wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet. Nähere Informationen finden Sie in der obenstehenden Erklärung zur Barrierefreiheit.

Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) soll als neue Anstalt öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, zum 28.06.2025 die Arbeit aufnehmen. Sie soll die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher überwachen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Plattform die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, können Sie sich an die MLBF wenden.

Ihre Anfragen und Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de