Projektbedingungen der IB.SH für die Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR BEWALDEN.SH“


1    Geltungsbereich 


1.1 
Diese Projektbedingungen gelten für die Einreichung und Durchführung (nachfolgend: „Start“) von Projekten auf den Spendenplattformen "WIR BEWEGEN.SH" und „WIR BEWALDEN.SH“ (nachfolgend gemeinsam „Spendenplattformen“).


1.2 Sie gelten ergänzend zu den 
Allgemeinen Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH Spendenplattformen „WIR BEWEGEN.SH“ und „WIR BEWALDEN.SH“ (nachfolgend „Allgemeine Nutzungsbedingungen“). Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und diesen Projektbedingungen gelten vorrangig die Projektbedingungen.

 

2    Grundlegende Voraussetzungen für den Start eines Projekts auf den Spendenplattformen

2.1 Grundlegende Voraussetzungen für den Start eines Projekts auf einer der Spendenplattformen sind:


2.1.1 Das Projekt entfaltet seine unmittelbare Wirkung hauptsächlich im Bundesland Schleswig-Holstein.


2.1.2 Das Projekt ist mindestens einem der folgenden förderungswürdigen Bereiche zuzuordnen:

 

für die Plattform WIR BEWEGEN.SH:


  • Kultur
  • Bildung
  • Sport
  • Gesundheit
  • Umwelt
  • Tiere
  • Miteinander und Hilfe;

für die Plattform WIR BEWALDEN.SH:


  • Baumpflanzung
  • Neuwaldbildung.


2.1.3 Das Projekt ist im allgemeinen Sinne gemeinnützig. Eine Gemeinnützigkeit des Projekts im Sinne der Abgabenordnung ist nicht erforderlich, das heißt, das Projekt bzw. die dahinterstehende Organisation und/oder Vereinigung und deren Zielausrichtung muss nicht vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.


2.1.4 
Das Projekt stellt eine einzelne, in sich abgeschlossene, zielgerichtete Maßnahme mit einem konkreten Zweck/Ergebnis sowie zeitlichem Anfangs- und Endpunkt dar.


2.2 Es darf außerdem keines der folgenden Ausschlusskriterien vorliegen:


2.2.1 Der Projektstarter ist nicht volljährig oder nicht vertretungsberechtigt für die juristische Person, in deren Namen das Projekt gestartet werden soll.


2.2.2 Das Projekt ist oder war bereits auf den Spendenplattformen der IB.SH oder anderen Spenden- bzw. Crowdfunding-Plattformen vertreten.


2.2.3 Das Projekt ist von einem politischen und/oder religiösen Extremismus motiviert und/oder geprägt.


2.2.4 Das Projekt verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen oder offensichtlich gegen die guten Sitten.


2.2.5
 Das Projekt dient überwiegend der (persönlichen) Bereicherung des Projektstarters oder der dahinterstehenden Organisation.


2.2.6 Das Projekt dient vorrangig der Finanzierung von Unternehmen oder Unternehmensgründung, der Gewinnerzielung oder sonstigen gewerblichen Zwecken.

 

3    Einreichung eines Projekts (Projekteinstellungsphase)


3.1 
Die Einreichung eines Projekts auf der Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ erfolgt online über die Webseiten der IB.SH. Registrierte Nutzer können ein Projekt einreichen, indem sie den Link „Projekt starten“ aufrufen und die auf den folgenden Seiten abgefragten Informationen eingeben. Für Projekte der Spendenplattform „WIR BEWALDEN.SH“ werden nach Absprache mit dem Plattformmanagement alle nötigen Informationen zur Projekteinreichung von den registrierten Nutzern per E-Mail übermittelt. Das Plattformmanagement pflegt diese Informationen anschließend auf den Seiten der Spendenplattform ein.


3.2 Der Projektstarter ist bei der Einreichung eines Projekts verpflichtet, die folgenden Angaben zu machen:

  • Titel des Projekts
  • Beschreibung des Projekts
  • Ort des Projekts
  • Spendenziel (der Spendenbetrag, der zur Umsetzung des Vorhabens als notwendig erachtet wird)
  • Dauer der Spendenphase
  • Name der Organisation, für die das Projekt gestartet werden soll, sofern das Projekt von einer bzw. für eine Organisation (etwa Verein, Schule o.ä.) initiiert wird
  • Angabe, ob der Projektstarter bzw. die dahinterstehende Organisation berechtigt ist, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen im Sinne der Abgabenordnung) auszustellen. Zum Nachweis der Berechtigung zum Ausstellen von Spendenbescheinigungen ist der aktuelle Freistellungsbescheid hochzuladen.
  • Bankverbindung an die die Spenden bei erfolgreicher Beendigung des Projekts überwiesen werden sollen
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
  • vollständige Anschrift des Projektstarters oder der Organisation, in deren Namen das Projekt gestartet wird.

3.3. Der Projektstarter ist verpflichtet, den konkreten Verwendungszweck des Spendenziels und die geplante Umsetzung des Projekts sehr genau und nachvollziehbar zu beschreiben. Dabei ist die Höhe des veranschlagten Spendenziels plausibel zu machen. Es müssen außerdem konkrete Angaben zur Verwendung von überschüssigen Spendensummen im Falle einer Überfinanzierung des Projekts gemacht werden.


3.4 Die Ernsthaftigkeit des Projekts muss glaubhaft gemacht werden.


3.5 Der Benutzername sollte möglichst dem echten Vor- und Zunamen (Klarname) des registrierten Nutzers, der das Projekt einreicht, entsprechen. Ein bereits existierender, anderslautender Benutzername sollte entsprechend angepasst werden.


3.6 Es ist mindestens eine Bilddatei zur Darstellung des Projekts auf der jeweiligen Spendenplattform hochzuladen.


3.7
 Mit der Einreichung eines Projekts auf einer der Spendenplattformen sichert der Projektstarter zu,


3.7.1 über die notwendige Vertretungsmacht zu verfügen, um im Namen des Projekts und/oder der dahinterstehenden Organisation rechtsverbindliche Erklärungen abgeben und/oder im Namen des Projekts und/oder der Organisation auftreten zu können und


3.7.2 sofern die Möglichkeit der Ausstellung von Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) bejaht wurde, dafür einzustehen, dass diese Berechtigung, Zuwendungsbestätigungen im Sinne der Abgabenordnung auszustellen, auch tatsächlich besteht.


3.8
 Die IB.SH prüft das eingereichte Projekt auf das Vorliegen der unter Ziffer 2.1 genannten Voraussetzungen zur Durchführung und versichert sich, dass keines der unter Ziffer 2.2 genannten Ausschlusskriterien gegeben ist.


3.9
 Die IB.SH ist berechtigt, vom Projektstarter weitere Informationen hinsichtlich des geplanten Projekts zu fordern, wenn und soweit sie dies zur Prüfung des eingereichten Projekts für notwendig erachtet. Weiter ist die IB.SH berechtigt, Nachweise bezüglich der gemachten Angaben einzufordern.


3.10 Die IB.SH prüft die Identität des Projektstarters. Dabei obliegt es ihr, wie diese Identitätsprüfung ausgestaltet wird (
Postident, Videolegitimation oder vergleichbare Legitimationsverfahren).


3.11 Die IB.SH kann eingereichte Projekte auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Es besteht seitens des Projektstarters kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Spendenplattformen zur Durchführung eines Projekts.

 

4    Projektpartner (nur „WIR BEWEGEN.SH“)


4.1 Projektstarter der Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ können bei Einreichung des Projekts einen Premium-Partner der Spendenplattform, mit dem sie das Projekt abwickeln möchten, angeben („Projektpartner“). Voraussetzung hierfür ist, dass im Vorwege eine Absprache zwischen Projektstarter und Premium-Partner hinsichtlich der Übernahme dieses Projekts stattgefunden hat.



4.2
 Wird vom Projektstarter kein Projektpartner benannt, ist die IB.SH nach ihrem freien Ermessen dazu berechtigt, einen der Premium-Partner der Spendenplattform über das Projekt zu informieren, um ihm die Möglichkeit der Übernahme einer Projektpartnerschaft zu geben. Der Premium-Partner erhält zu diesem Zweck alle erforderlichen Informationen über das Projekt (u. a. Kontaktdaten des Projektstarters).


4.3 
Der Projektpartner unterstützt das Projekt mit einem selbst gewählten Spendenbeitrag sowie ggf. mit Öffentlichkeitsarbeit. Im Gegenzug erscheint der Name des Projektpartners auf der Projektseite.


4.4 
Projektpartner können ihre Partnerprojekte auch inhaltlich begleiten. Die IB.SH bleibt in den Prozess jedoch stets begleitend eingebunden, insbesondere verantwortet ausschließlich die IB.SH die Freischaltung eines Projekts auf der Spendenplattform sowie die Zahlungsabwicklungen gemäß der Allgemeinen Nutzungsbedingungen und dieser Projektbedingungen.

 

5    Spendenphase/Rücknahme von Projekten


5.1 Der Projektstarter hat das Recht, sein Projekt während der Spendenphase zurückzunehmen, solange das Spendenziel nicht erreicht wurde. Die Rücknahme erfolgt dergestalt, dass der Projektstarter unter Angabe von Gründen bei der IB.SH die Rücknahme des Projekts in Textform beantragt. Die IB.SH prüft, ob die Voraussetzungen für eine Rücknahme vorliegen und ändert dann den Status des Projekts auf der jeweiligen Spendenplattform zu „beendet“. Alle Spender, die für das Projekt Spendenzusagen gegeben haben, werden auf der Projektpinnwand über die Rücknahme des Projektes unterrichtet und die bereits auf das Treuhandkonto der IB.SH erfolgten Spendenzahlungen werden rückabgewickelt. Eine Rücknahme des Projekts nach Erreichung des Spendenziels ist nicht möglich.


5.2 
Wird das Spendenziel vor Ablauf der Spendenphase erreicht, kann der Projektstarter die vorzeitige Beendigung der Spendenphase und die entsprechende Auszahlung der Spendensumme bei der IB.SH beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass die vorzeitige Auszahlung der Spendensumme für das Projekt förderlich ist. Stellt die IB.SH fest, dass die Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung erfüllt sind, so kommuniziert sie die vorzeitige, erfolgreiche Beendigung auf der jeweiligen Spendenplattform und zahlt die Spendensumme an den Projektstarter aus. Das Projekt erhält den Status „erfolgreich beendet“.


5.3
 Die IB.SH kann während einer laufenden Spendenphase den festgelegten Spendenzeitraum im Einzelfall nach ihrem freien Ermessen verlängern, wenn sie dies als förderlich für eine erfolgreiche Abwicklung des Projektes erachtet. Die IB.SH wird den Projektstarter über eine solche Verlängerung informieren.


5.4
 Für den Fall dass das Spendenziel eines Projekts der Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“ nicht erreicht wurde und das Projekt deshalb den Status „beendet“ erhalten hat, verpflichtet sich der Projektstarter, das Projekt nicht erneut und unter einem anderen Namen, einer anderen Person oder einer anderen Organisation einzureichen.

 

 

6    Umsetzung von Projekten (Umsetzungsphase)


6.1 Der Projektstarter ist verpflichtet, bei Erreichung des Spendenziels das Projekt gemäß der Projektbeschreibung in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen.


6.2 
Die Spendengelder, einschließlich etwaiger Überschüsse, dürfen ausschließlich für den angegebenen Verwendungszweck verwendet werden. Auf Aufforderung der IB.SH hat der Projektstarter unverzüglich Nachweise über die Verwendung der Spendengelder zu erbringen.


6.3 
Der Projektstarter ist verpflichtet, von der erfolgreichen Spendenaktion und der Umsetzung des Projekts auf der Projektseite der jeweiligen Spendenplattform innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu berichten.


6.4
 Die IB.SH ist berechtigt, vom Projektstarter Nachweise hinsichtlich der Umsetzung des Projekts zu fordern.


6.5
 Für Projektstarter ist es aus Gründen der Transparenz gegenüber den Spendern nicht möglich, ihr Nutzerprofil zu löschen bzw. zu sperren, solange sich ein von ihnen gestartetes Projekt in der Spendenphase oder in der Umsetzungsphase befindet. Projektstarter können ihr Profil nur dann löschen bzw. sperren, wenn ihr Projekt/ihre Projekte den Status „beendet" oder „erfolgreich umgesetzt" erhalten haben. Die Projekte selbst bleiben auf den Spendenplattformen online.

 

7    Kosten der Nutzung der Spendenplattformen


Die IB.SH erbringt ihre Leistungen für Projektstarter im Rahmen der Spendenabwicklung und Bereitstellung der Spendenplattformen unentgeltlich. Etwaige auf Seiten der Projektstarter im Zusammenhang mit der Nutzung der Spendenplattformen bzw. der Projektdurchführung entstehende Kosten tragen diese selbst.